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Das Cannabis Grow‑Lexikon

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Schutz vor Zugriff Dritter

// KEIN RECHTSRAT · HAFTUNGSAUSSCHLUSS Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Wissensvermittlung. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und begründen kein Mandatsverhältnis. Trotz sorgfältiger Recherche können Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität nicht garantiert werden, da sich Gesetze und deren Auslegung ändern können. Für verbindliche Auskünfte zu deiner individuellen rechtlichen Situation wende dich an eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen zugelassenen Rechtsanwalt. Growmigo übernimmt keine Haftung für Handlungen, die auf Basis dieser Informationen vorgenommen werden.

RECHTSICHERHEITPFLICHT

Das Konsumcannabisgesetz (CanG) schreibt vor, dass Cannabis, das im Rahmen des privaten Eigenanbaus angebaut wird, vor dem Zugriff durch Kinder, Jugendliche und unbefugte Dritte gesichert sein muss. Diese Pflicht gilt für die gesamte Dauer des Anbaus sowie für die Lagerung der Ernte. Die Sicherungspflicht ist eine der zentralen Voraussetzungen für den legalen Eigenanbau.

// WAS DAS GESETZ VERLANGT

Das CanG formuliert keine genaue technische Vorgabe für die Art der Sicherung. Es legt aber fest, dass der Zugriff durch Minderjährige und unbefugte Dritte zuverlässig verhindert werden muss. In der Praxis bedeutet das, dass der Grow- und Lagerbereich so gesichert sein muss, dass Unbefugte nicht ohne Weiteres Zugang haben.

Grundsatz: Wer im Haushalt Kinder oder Jugendliche hat, oder wer Besuch empfängt, muss seinen Grow aktiv absichern. Einfaches Zuschließen der Zimmertür ohne Schloss gilt als nicht ausreichend.

// PRAKTISCHE MASSNAHMEN

// BESONDERE SITUATION: KINDER IM HAUSHALT

Wer minderjährige Kinder im Haushalt hat, trägt eine erhöhte Verantwortung. Das Gesetz zielt explizit auf den Jugendschutz ab. Eltern und Erziehungsberechtigte, die Cannabis anbauen, sollten besonders sorgfältig absichern und den Grow für Kinder vollständig unzugänglich machen. Eine gelegentlich offen stehende Tür reicht nicht aus.

// UNBEFUGTE DRITTE

Auch Erwachsene, die nicht im Haushalt wohnen (Besucher, Handwerker, Vermieter), gelten als "Dritte" im Sinne des Gesetzes. Der Grow muss so gesichert sein, dass diese Personen keinen unbeabsichtigten oder unerwünschten Zugriff haben. Das schützt auch den Grower selbst: Wer seinen Grow offen zugänglich lässt, riskiert nicht nur rechtliche Probleme, sondern auch Diebstahl.

// FOLGEN BEI VERLETZUNG DER SICHERUNGSPFLICHT

Wer die Sicherungspflicht verletzt, kann ordnungswidrigkeitsrechtlich oder strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, insbesondere wenn Kinder oder Jugendliche Zugang zu Cannabis erhalten haben. Dies gilt unabhängig davon, ob die Mengen- und Pflanzengrenzen eingehalten wurden.