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Das Cannabis Grow‑Lexikon

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Drei-Pflanzen-Regel

// KEIN RECHTSRAT · HAFTUNGSAUSSCHLUSS Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Wissensvermittlung. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und begründen kein Mandatsverhältnis. Trotz sorgfältiger Recherche können Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität nicht garantiert werden, da sich Gesetze und deren Auslegung ändern können. Für verbindliche Auskünfte zu deiner individuellen rechtlichen Situation wende dich an eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen zugelassenen Rechtsanwalt. Growmigo übernimmt keine Haftung für Handlungen, die auf Basis dieser Informationen vorgenommen werden.

RECHTEIGENANBAUDEUTSCHLANDPLANUNG

Die Drei-Pflanzen-Regel ist eine der zentralen Regelungen im Konsumcannabisgesetz (CanG). Sie legt fest, dass volljährige Personen am eigenen Wohnsitz gleichzeitig bis zu 3 Cannabispflanzen anbauen dürfen. Die Grenze gilt pro Person, nicht pro Haushalt. Wer verstehen will, was diese Zahl in der Praxis bedeutet, sollte sich sowohl mit der Definition von "gleichzeitig angebaut" als auch mit dem gesetzgeberischen Gedanken dahinter beschäftigen.

// WAS ALS "GLEICHZEITIG ANGEBAUT" GILT

Das Gesetz spricht von "gleichzeitig angebauten" Pflanzen. Das bedeutet: Alle Pflanzen, die sich zum selben Zeitpunkt in Kultur befinden, egal ob in der Keimung, Vegetationsphase oder Blüte. Eine Pflanze gilt als angebaut, sobald sie aus dem Samen gekeimt ist und gepflegt wird. Samen, die noch nicht gekeimt sind, zählen nicht als Pflanzen.

Praktisch: Du kannst gleichzeitig 1 Pflanze in der Veg und 2 in der Blüte haben. Das sind 3 Pflanzen. Eine vierte dazu pflanzen wäre eine Überschreitung, auch wenn eine davon noch sehr klein ist.

// WARUM DER GESETZGEBER GENAU 3 PFLANZEN FESTGELEGT HAT

Die Zahl 3 ist kein Zufall, sondern das Ergebnis einer Abwägung zwischen zwei gegensätzlichen Zielen des Konsumcannabisgesetzes. Einerseits sollte der private Eigenanbau tatsächlich praktikabel sein und genug Ertrag für den Eigenbedarf liefern. Andererseits sollte die Menge klein genug bleiben, um eine unkontrollierte Weitergabe an Dritte oder einen Nebenerwerb über den Schwarzmarkt unwahrscheinlich zu machen. Der Schutzzweck des Gesetzes, insbesondere Jugendschutz und Eindämmung des Schwarzmarkts, zieht sich durch praktisch jede Detailregelung im CanG, auch durch diese Pflanzengrenze. Drei Pflanzen liefern bei durchschnittlicher Pflege genug Ernte, um die private Besitzgrenze von 50 Gramm auszureizen, ohne dass automatisch ein deutlicher Überschuss entsteht, der auf gewerbliche Absichten hindeuten würde.

// PRO PERSON, NICHT PRO HAUSHALT

Die Drei-Pflanzen-Regel gilt pro volljähriger Person. Wohnen zwei volljährige Personen zusammen, darf jede von ihnen 3 Pflanzen anbauen. Die Pflanzen müssen dabei eindeutig einer Person zugeordnet werden können. In der Praxis ist das ohne klare Dokumentation schwierig nachzuweisen, weshalb viele Experten empfehlen, in Mehrpersonenhaushalten die Pflanzen räumlich zu trennen oder zumindest beschriften zu können. Eine räumliche Trennung erleichtert außerdem die Umsetzung der gesetzlichen Pflicht zum Schutz vor Zugriff durch Minderjährige und Dritte.

// PRAXISBEISPIELE AUS DEM ALLTAG

Die abstrakte Regel wird erst im Alltag konkret. Die folgenden Szenarien tauchen in der Praxis immer wieder auf und zeigen, wo die tatsächlichen Grenzen liegen.

Beispiel 1 – WG mit drei volljährigen Personen: In einer Wohngemeinschaft mit drei volljährigen Mitbewohnern darf theoretisch jede Person bis zu 3 Pflanzen anbauen, macht rechnerisch 9 Pflanzen unter einem Dach. Voraussetzung ist, dass die Pflanzen eindeutig einer Person zugeordnet werden können, etwa durch getrennte Zelte, beschriftete Töpfe oder ein geführtes Grow-Tagebuch. Ohne klare Zuordnung wird eine Behörde im Zweifel die gesamte Anbaufläche als eine einzige Anbaueinheit werten.

Beispiel 2 – Paar mit minderjährigem Kind: Zwei volljährige Elternteile dürfen zusammen bis zu 6 Pflanzen anbauen. Da ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt, greift zusätzlich die Pflicht zum Schutz vor Zugriff durch Minderjährige in verschärfter Form. Ein einfach verschlossenes Zimmer reicht hier häufig nicht aus, empfohlen wird eine zusätzlich abschließbare Growbox.

Beispiel 3 – Ein geschenkter Steckling: Wer sich einen bereits bewurzelten Steckling von Bekannten holt und einpflanzt, zählt diesen sofort zur eigenen Drei-Pflanzen-Grenze. Die Weitergabe von Stecklingen ist zudem nach aktueller Rechtslage ohnehin nicht vorgesehen, siehe Vermehrungsmaterial. Wer schon 3 eigene Pflanzen hat und einen zusätzlichen Steckling einpflanzt, überschreitet die Grenze, auch wenn der Steckling geschenkt war.

// WELCHE PFLANZEN ZÄHLEN?

// WAS BEI ÜBERSCHREITUNG DROHT

Bei leichter Überschreitung (4. Pflanze) handelt es sich in der Regel um eine Ordnungswidrigkeit. Ab einem gewissen Ausmaß, etwa bei deutlich mehr Pflanzen oder Hinweisen auf Handelsabsicht, kann die Überschreitung strafrechtlich relevant werden. Die genaue Einstufung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, weshalb eine Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt bei Unsicherheiten empfohlen wird.

// KEIMUNG UND VORRAT

Samen aus EU-Ländern dürfen für den Eigenanbau erworben und besessen werden, siehe Einfuhrverbot. Sie zählen nicht zur Drei-Pflanzen-Grenze, solange sie nicht gekeimt sind. Wer vorausplant und Samen lagert, bewegt sich damit in einem legalen Bereich, sofern keine gewerbliche Absicht vorliegt. Erst wenn ein Samen tatsächlich gekeimt ist, wird aus ihm eine Pflanze im Sinne des Gesetzes.

// HÄUFIGE FEHLER

Hinweis: Die genaue Auslegung der Drei-Pflanzen-Regel kann je nach Bundesland und Behörde variieren. Im Zweifel rechtlichen Rat einholen.

→ Gesetzestext: § 9 KCanG auf gesetze-im-internet.de

// HÄUFIGE FRAGEN

Zählt eine Mutterpflanze zur Drei-Pflanzen-Grenze?

Ja. Eine Mutterpflanze, die zur Gewinnung von Stecklingen genutzt wird, ist rechtlich eine ganz normale Cannabispflanze und zählt zur Drei-Pflanzen-Grenze wie jede andere Pflanze auch.

Darf ich eine vierte Pflanze anbauen, wenn ich eine der drei kurz vorher ernte?

Nur wenn die geerntete Pflanze tatsächlich vollständig aus der Kultur entfernt wurde, bevor die neue eingepflanzt wird. Solange 3 Pflanzen gleichzeitig in Kultur stehen, ist keine vierte erlaubt, unabhängig vom Wuchsstadium.

Gilt die Drei-Pflanzen-Regel auch für Outdoor-Anbau im Garten?

Ja, die Regel unterscheidet nicht zwischen Indoor- und Outdoor-Anbau. Am Wohnsitz sind maximal 3 Pflanzen gleichzeitig erlaubt, egal ob im Zelt, im Gewächshaus oder direkt im Gartenbeet.

Können sich mehrere Personen eine gemeinsame Anbaufläche mit insgesamt mehr als 3 Pflanzen teilen?

Grundsätzlich ja, solange jede Person maximal 3 eigene Pflanzen anbaut und diese eindeutig zugeordnet werden können. Ohne klare Trennung wird die gesamte Fläche im Zweifel als eine Anbaueinheit gewertet.

Was passiert mit Samen, wenn ich schon 3 Pflanzen habe?

Ungekeimte Samen zählen nicht zur Drei-Pflanzen-Grenze, egal wie viele davon vorhanden sind. Sie dürfen also parallel zu den 3 aktiven Pflanzen gelagert werden, solange sie nicht gekeimt sind.