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Einfuhrverbot

// KEIN RECHTSRAT · HAFTUNGSAUSSCHLUSS Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Wissensvermittlung. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und begründen kein Mandatsverhältnis. Trotz sorgfältiger Recherche können Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität nicht garantiert werden, da sich Gesetze und deren Auslegung ändern können. Für verbindliche Auskünfte zu deiner individuellen rechtlichen Situation wende dich an eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen zugelassenen Rechtsanwalt. Growmigo übernimmt keine Haftung für Handlungen, die auf Basis dieser Informationen vorgenommen werden.

RECHTEINFUHRDEUTSCHLAND

Trotz der Teillegalisierung durch das Konsumcannabisgesetz (CanG) gilt in Deutschland ein umfassendes Einfuhrverbot für Cannabisblüten und Cannabisprodukte aus dem Ausland. Das betrifft sowohl die Einreise aus EU-Ländern als auch aus Drittstaaten. Eine Ausnahme gibt es für Samen aus EU-Mitgliedstaaten.

// WAS VERBOTEN IST

Klar und deutlich: Wer aus den Niederlanden, Spanien, Portugal oder einem anderen Land mit liberalerer Cannabispolitik zurückreist und Cannabis mitbringt, begeht eine Straftat. Das CanG ändert daran nichts. Die Grenze ist die Grenze.

// WAS ERLAUBT IST: SAMEN AUS EU-LÄNDERN

Eine wichtige Ausnahme bilden Cannabissamen aus EU-Mitgliedstaaten. Diese dürfen für den privaten Eigenanbau nach Deutschland eingeführt werden. Viele europäische Saatgutanbieter, vor allem aus den Niederlanden und Spanien, verkaufen Samen legal als Sammelrarität. Der Versand in kleinen Mengen für den privaten Gebrauch ist nach CanG grundsätzlich zulässig.

// WARUM DAS EINFUHRVERBOT GILT

Das Einfuhrverbot ergibt sich aus dem Zusammenspiel mehrerer Rechtsgebiete. Cannabis bleibt nach EU-Recht und internationalem Drogenrecht (UN-Suchtmittelübereinkommen) eine kontrollierte Substanz. Deutschland hat durch das CanG intern einen liberaleren Rahmen geschaffen, ist aber international weiterhin an Verbote gebunden. Eine einseitige Freigabe der Einfuhr wäre mit internationalen Verpflichtungen nicht vereinbar.

// RISIKEN BEIM REISEN

Wer mit Cannabis im Gepäck die deutsche Grenze überquert, riskiert:

// GILT AUCH FÜR MEDIZINISCHES CANNABIS?

Für Patienten mit einer deutschen Verschreibung für medizinisches Cannabis gibt es unter bestimmten Bedingungen Ausnahmeregelungen für Reisen innerhalb der EU. Diese gelten jedoch nicht für privat angebautes Cannabis und erfordern spezifische Dokumente. Die genauen Regelungen sind komplex und sollten im Einzelfall mit dem behandelnden Arzt und ggf. einem Rechtsbeistand besprochen werden.

// HÄUFIGE FRAGEN

Darf ich Cannabis aus den Niederlanden mitbringen?

Nein. Für Cannabisblüten und Cannabisprodukte gilt ein umfassendes Einfuhrverbot, unabhängig davon, ob der Erwerb im Herkunftsland legal war. Die Grenze bleibt die Grenze.

Gilt das Einfuhrverbot auch für Samen?

Für Samen gelten andere Regeln als für Blüten. Innerhalb der EU ist der Bezug unter bestimmten Voraussetzungen möglich, aus Drittstaaten dagegen nicht. Die Einzelheiten stehen im Artikel und unter Vermehrungsmaterial.

Was passiert bei einer Kontrolle an der Grenze?

Die Einfuhr ist ein eigenständiger Verstoß und wird unabhängig von der mitgeführten Menge geahndet. Auf die Besitzgrenzen im Inland kann man sich dabei nicht berufen.

→ Gesetzestext: § 34 KCanG auf gesetze-im-internet.de

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