Grow-Wiki Icon GROW-WIKI

Das Cannabis Grow‑Lexikon

← Zurück zur Übersicht

50-Gramm-Grenze

// KEIN RECHTSRAT · HAFTUNGSAUSSCHLUSS Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Wissensvermittlung. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und begründen kein Mandatsverhältnis. Trotz sorgfältiger Recherche können Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität nicht garantiert werden, da sich Gesetze und deren Auslegung ändern können. Für verbindliche Auskünfte zu deiner individuellen rechtlichen Situation wende dich an eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen zugelassenen Rechtsanwalt. Growmigo übernimmt keine Haftung für Handlungen, die auf Basis dieser Informationen vorgenommen werden.

RECHTBESITZDEUTSCHLANDPLANUNG

Das Konsumcannabisgesetz (CanG) erlaubt volljährigen Personen den Besitz von bis zu 50 Gramm getrocknetem Cannabis am eigenen Wohnsitz. In der Öffentlichkeit gilt eine niedrigere Grenze von 25 Gramm. Beide Grenzen beziehen sich auf das Nettogewicht des getrockneten Materials und sind für Homegrower besonders relevant, weil eine einzige Ernte schnell mehr als 50 Gramm liefern kann.

// WAS UNTER DIE GRENZE FÄLLT

Wohnsitz vs. Öffentlichkeit: Zuhause bis zu 50 g. In der Öffentlichkeit unterwegs nur bis zu 25 g. Wer mit mehr als 25 g außer Haus geht, macht sich strafbar, auch wenn die Gesamtmenge zuhause unter 50 g liegt.

// WARUM GENAU 50 GRAMM?

Auch diese Zahl ist das Ergebnis einer Abwägung im Sinne des Schutzzwecks des Gesetzes. 50 Gramm sind für den Eigenbedarf über mehrere Wochen ausreichend, ohne dass automatisch der Verdacht entsteht, es handle sich um eine für den Weiterverkauf bestimmte Menge. Zusammen mit der Drei-Pflanzen-Regel ergibt sich ein System, das den privaten Eigenanbau praktikabel macht, ohne die Kontrolle über größere Mengen zu verlieren. Die niedrigere Grenze von 25 Gramm in der Öffentlichkeit soll zusätzlich das Risiko einer Weitergabe unterwegs begrenzen.

// PRAXISBEISPIELE

Beispiel 1 – WG mit drei volljährigen Personen: In einer Wohngemeinschaft mit drei Erwachsenen darf theoretisch jede Person bis zu 50 Gramm am gemeinsamen Wohnsitz lagern, macht rechnerisch 150 Gramm im Haus. Wie bei der Drei-Pflanzen-Regel gilt auch hier: Die Mengen müssen eindeutig einzelnen Personen zuordenbar sein, etwa durch getrennte, beschriftete Behälter.

Beispiel 2 – Eine Pflanze liefert mehr als erwartet: Wer bei der Ernte einer einzelnen ertragreichen Pflanze auf 120 Gramm Trockengewicht kommt, überschreitet die Grenze deutlich. Sinnvoll ist hier gezieltes Erntemanagement, etwa durch selektive Ernte oder bewusste Sortenwahl, statt die überschüssige Menge erst nach der Trocknung entsorgen zu müssen.

Beispiel 3 – Besitz plus Anbauvereinigung: Wer eigene Ernte zuhause lagert und zusätzlich Mitglied einer Anbauvereinigung ist, muss beide Mengen zusammenrechnen. Die 50-Gramm-Grenze gilt für die gesamte am Wohnsitz gelagerte Menge, unabhängig von der Quelle.

// FRISCHES VS. GETROCKNETES CANNABIS

Die Grenze gilt für getrocknetes Cannabis. Frisch geerntetes Cannabis enthält 75–80% Wasser und ist damit deutlich schwerer. Nach der Trocknung verliert es den Großteil seines Gewichts. Ein frisch geernteter Ast mit 200 Gramm wird nach der Trocknung auf etwa 40–50 Gramm reduziert. Das genaue Verhältnis hängt von Sorte, Trocknungsgrad und Substrat ab.

// ERNTEGEWICHT UND PLANUNG

Wer 3 Pflanzen anbaut, sollte das mögliche Erntegewicht im Blick haben. Bei ertragreichen Sorten kann eine einzelne Pflanze unter optimalen Bedingungen mehr als 50 Gramm liefern. Hier empfiehlt sich eine realistische Einschätzung des Erntevolumens bereits bei der Sortenwahl und eine bewusste Planung der Anbaugröße im Verhältnis zur gesetzlichen Grenze. Nach der Trocknung folgt idealerweise noch das Curing, das zwar die Qualität verbessert, das Gewicht aber nur noch minimal verändert.

// BEI ÜBERSCHREITUNG

Eine Überschreitung der 50-Gramm-Grenze am Wohnsitz ist in der Regel eine Ordnungswidrigkeit, sofern sie geringfügig ist (bis ca. 60 Gramm). Bei größeren Mengen oder Hinweisen auf Handelsabsicht kann das Verhalten strafrechtlich relevant werden. Die genaue Bewertung liegt beim jeweiligen Strafverfolgungsorgan und Gericht.

// DOKUMENTATION ALS PRAKTISCHER SCHUTZ

Das Gesetz verlangt keine förmliche Aufzeichnungspflicht, trotzdem ist eine einfache Dokumentation der eigenen Bestände sinnvoll. Wer bei einer Kontrolle nachvollziehbar zeigen kann, wie viel Cannabis aus welcher Ernte stammt und wann es getrocknet wurde, wirkt glaubwürdiger als jemand, der auf Nachfrage keine Angaben machen kann. Ein einfaches Grow-Tagebuch mit Erntedatum, Frischgewicht und späterem Trockengewicht reicht dafür meist schon aus. Über mehrere Ernten hinweg zeigt sich außerdem, welche Sorten und Setups zuverlässig unter der 50-Gramm-Grenze bleiben und welche eher zum Überschreiten neigen. Diese Erfahrungswerte sind langfristig hilfreicher als jede einzelne Schätzung, weil sie auf den eigenen tatsächlichen Bedingungen beruhen, etwa auf Lichtleistung, Topfgröße und Sortenwahl.

// HÄUFIGE FEHLER

Hinweis: Die Grenzen und deren Auslegung können sich durch Gesetzesänderungen oder neue Gerichtsurteile verschieben. Für deine individuelle Situation empfehlen wir rechtliche Beratung.

→ Gesetzestext: § 3 KCanG auf gesetze-im-internet.de

// HÄUFIGE FRAGEN

Gilt die 50-Gramm-Grenze pro Person oder pro Haushalt?

Die Grenze gilt pro volljähriger Person, ähnlich wie die Drei-Pflanzen-Regel. Mehrere volljährige Personen im selben Haushalt dürfen jeweils bis zu 50 Gramm besitzen, sofern die Mengen eindeutig zugeordnet werden können.

Was mache ich, wenn meine Ernte mehr als 50 Gramm ergibt?

Die überschüssige Menge muss vernichtet oder anderweitig legal beseitigt werden, eine Weitergabe an andere Erwachsene ist nach aktuellem Recht nicht erlaubt. Mit gezieltem Erntemanagement lässt sich die Erntemenge oft schon im Vorfeld steuern.

Zählt frisch geerntetes, noch nicht getrocknetes Cannabis zur 50-Gramm-Grenze?

Die gesetzliche Grenze bezieht sich auf getrocknetes Cannabis. Frisch geerntetes oder teilweise getrocknetes Material ist rechtlich noch nicht eindeutig erfasst, dennoch empfiehlt es sich, die spätere Trockenmenge frühzeitig grob abzuschätzen und einzuplanen.

Darf ich zusätzlich zu meiner eigenen Ernte noch Cannabis aus einer Anbauvereinigung besitzen?

Ja, das ist grundsätzlich möglich, allerdings addieren sich beide Mengen zur persönlichen Gesamtbesitzgrenze von 50 Gramm am Wohnsitz beziehungsweise 25 Gramm in der Öffentlichkeit.

Wie schätze ich das Trockengewicht meiner Ernte am zuverlässigsten ab?

Eine grobe Faustregel ist, das Frischgewicht mit dem Faktor 0,2 bis 0,25 zu multiplizieren. Genauer wird die Schätzung, wenn du frühere Ernten mit demselben Setup und derselben Sorte dokumentierst und die tatsächlichen Werte als Referenz nutzt.