Eine Anbauvereinigung, auch als Cannabis Social Club (CSC) bezeichnet, ist ein nicht-kommerzieller eingetragener Verein, der gemeinschaftlich Cannabis für seine Mitglieder anbaut und an diese weitergibt. Das Konsumcannabisgesetz ermöglicht Anbauvereinigungen seit dem 1. Juli 2024. Sie stellen die einzige legale Möglichkeit dar, Cannabis von einer anderen Person oder Organisation zu beziehen, ohne selbst anzubauen.
// WIE EINE ANBAUVEREINIGUNG FUNKTIONIERT
- Maximal 500 Mitglieder pro Verein
- Nur volljährige Personen mit Wohnsitz in Deutschland können Mitglied werden
- Der Verein baut Cannabis gemeinschaftlich an und gibt es an Mitglieder weiter
- Mitglieder dürfen maximal 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat erhalten
- Kein gewerblicher Handel: Der Verein darf keinen Gewinn erzielen
- Der Verein benötigt eine behördliche Erlaubnis
Unterschied zum Homegrow: Beim Homegrow baust du selbst an. In einer Anbauvereinigung baut der Verein an und du erhältst als Mitglied Cannabis. Beides ist gleichzeitig möglich, aber die Mengen addieren sich zur persönlichen Gesamtbesitzgrenze.
// VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE MITGLIEDSCHAFT
- Volljährigkeit (18 Jahre)
- Wohnsitz in Deutschland
- Keine Mitgliedschaft in mehr als einer Anbauvereinigung gleichzeitig
- Einhaltung der Vereinsregeln
// JUGENDSCHUTZ IN ANBAUVEREINIGUNGEN
Anbauvereinigungen sind verpflichtet, Jugendschutzbeauftragte zu benennen und Schutzmaßnahmen umzusetzen. Minderjährige dürfen weder Mitglied sein noch Zugang zu den Anbauflächen oder Ausgabestellen haben. In der Nähe von Schulen, Kindergärten und Spielplätzen dürfen Anbauvereinigungen keine Ausgaben vornehmen.
// GRÜNDUNG EINER ANBAUVEREINIGUNG
Die Gründung erfordert die Eintragung als eingetragener Verein (e.V.) sowie eine behördliche Genehmigung. Die zuständige Behörde variiert je nach Bundesland. Der Prozess umfasst unter anderem ein Sicherheitskonzept, Nachweise zur Finanzierung und ein Präventionskonzept.
// ANBAUVEREINIGUNG VS. HOMEGROW
- Homegrow: Eigener Anbau, volle Kontrolle über Genetik und Prozess, bis zu 3 Pflanzen, Ernte gehört dir (bis 50 g lagern)
- CSC: Kein eigener Anbau nötig, definierte Mengen pro Monat, keine Kontrolle über Sorte oder Anbaumethode, aber kein Aufwand
// HÄUFIGE FRAGEN
Wie viel Cannabis darf ich von einer Anbauvereinigung beziehen?
Mitglieder dürfen höchstens 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat erhalten. Für Mitglieder zwischen 18 und 21 Jahren gilt eine niedrigere Monatsgrenze und eine Beschränkung des THC-Gehalts.
Darf ich gleichzeitig Mitglied sein und zuhause anbauen?
Ja, beides schließt sich nicht aus. Die Mengen werden aber getrennt betrachtet: Die Besitzgrenze in der Wohnung gilt unabhängig davon, woher das Cannabis stammt.
Kann ich in mehreren Anbauvereinigungen Mitglied sein?
Nein. Eine Mitgliedschaft in mehreren Vereinigungen gleichzeitig ist ausgeschlossen, damit die Abgabemengen nicht umgangen werden können.
Wie wird eine Anbauvereinigung gegründet?
Sie muss als eingetragener Verein oder Genossenschaft organisiert sein, nicht auf Gewinn ausgerichtet arbeiten und eine behördliche Erlaubnis einholen. Dazu gehören ein Präventionskonzept und eine benannte präventionsbeauftragte Person.
Hinweis: Nicht alle Bundesländer haben die Umsetzung von Anbauvereinigungen gleich geregelt. Die Anzahl genehmigter Vereine und Wartelisten variieren stark. Aktuelle Informationen gibt es bei der zuständigen Behörde deines Bundeslandes.
→ Gesetzestext: §§ 11 ff. KCanG auf gesetze-im-internet.de