Sprache wählen:
Growmigo Grow-Wiki, Maskottchen mit Brille vor dem Cannabis-Lexikon GROW-WIKI

Das Cannabis Grow‑Lexikon

← Zurück zur Übersicht

Präventions- und Abstandsregeln

// KEIN RECHTSRAT · HAFTUNGSAUSSCHLUSS Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Wissensvermittlung. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und begründen kein Mandatsverhältnis. Trotz sorgfältiger Recherche können Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität nicht garantiert werden, da sich Gesetze und deren Auslegung ändern können. Für verbindliche Auskünfte zu deiner individuellen rechtlichen Situation wende dich an eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen zugelassenen Rechtsanwalt. Growmigo übernimmt keine Haftung für Handlungen, die auf Basis dieser Informationen vorgenommen werden.

RECHTPRÄVENTIONKONSUM

Das Konsumcannabisgesetz (CanG) enthält umfangreiche Präventionsregelungen, die den Konsum von Cannabis an bestimmten Orten und zu bestimmten Zeiten verbieten. Diese Regeln richten sich primär an Konsumenten, sind aber auch für das Verständnis des gesamten gesetzlichen Rahmens für Homegrower relevant.

// DIE 100-METER-ZONE

Cannabis darf nicht in einem Umkreis von 100 Metern Sichtweite von folgenden Einrichtungen konsumiert werden:

Wichtig: Es gilt "Sichtweite", nicht nur die Entfernung als Luftlinie. Wenn eine Schule durch ein Gebäude verdeckt ist und der Konsum außerhalb der Sichtweite stattfindet, kann die 100-Meter-Regel formal nicht greifen. In der Praxis empfiehlt sich aber ein großzügiger Abstand.

Für Homegrower: Die Abstandsregeln betreffen den Konsum, nicht den Anbau. Du kannst also legal zuhause anbauen, auch wenn dein Haus näher als 100 Meter an einer Schule liegt. Konsum in dieser Zone ist jedoch verboten.

// KONSUMVERBOTE IN DER ÖFFENTLICHKEIT

// PRÄVENTIONSBEAUFTRAGTE IN ANBAUVEREINIGUNGEN

Anbauvereinigungen sind gesetzlich verpflichtet, einen Sucht- und Präventionsbeauftragten zu benennen. Diese Person soll Mitglieder über Risiken des Cannabiskonsums informieren und Beratungsangebote vorhalten. Dies zeigt den präventiven Ansatz des Gesetzes: Legalisierung mit gleichzeitiger Aufklärungspflicht.

// RELEVANZ FÜR DEN HOMEGROW

Wer zuhause anbaut und konsumiert, ist von den Abstandsregeln beim Anbau nicht direkt betroffen. Relevant werden die Regeln, sobald Cannabis die eigenen vier Wände verlässt. Wer seine Ernte in der Öffentlichkeit dabei hat (max. 25 g) und konsumiert, muss die Verbotszonen einhalten. Das gilt auch für den Transport zur eigenen Wohnung.

// HÄUFIGE FRAGEN

Wo darf ich in der Öffentlichkeit kein Cannabis konsumieren?

In Sichtweite von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie Sportstätten gilt ein Abstandsgebot von 100 Metern. Dazu kommen Fußgängerzonen zu bestimmten Tageszeiten.

Wie wird die 100-Meter-Zone gemessen?

Ab dem Eingangsbereich der jeweiligen Einrichtung. Maßgeblich ist die Luftlinie, nicht der Fußweg.

Betreffen die Abstandsregeln auch den Anbau zuhause?

Nein, sie gelten dem Konsum in der Öffentlichkeit. Für den Anbau in der eigenen Wohnung sind stattdessen Zugriffsschutz sowie Sicht- und Geruchsschutz maßgeblich.

Hinweis: Bundesländer können über den CanG hinaus eigene Regelungen treffen. Einzelne Kommunen haben zusätzliche Verbotszonen eingerichtet. Die lokale Rechtslage kann von der bundesweiten Regelung abweichen.

→ Gesetzestext: § 5 KCanG auf gesetze-im-internet.de

Growmigo ist das kostenlose Portal hinter diesem Wiki: Grow-Tagebuch, Pflanzenverwaltung, Erinnerungen und Rechner.

KOSTENLOS REGISTRIEREN