Das Konsumcannabisgesetz (kurz: CanG) ist seit dem 1. April 2024 in Deutschland in Kraft und bildet die gesetzliche Grundlage für den privaten Umgang mit Cannabis durch Erwachsene. Es ist Teil der Cannabislegalisierung in zwei Schritten, die die Bundesregierung beschlossen hat. Das CanG regelt Besitz, Eigenanbau und Weitergabe von Cannabis für Volljährige und schafft damit erstmals einen legalen Rahmen für den privaten Homegrow in Deutschland. Auf dieser Seite findest du den Überblick, der als Ausgangspunkt für die detaillierteren Wiki-Artikel zu einzelnen Regelungen dient.
// WAS DAS CANG ERLAUBT
Für Personen ab 18 Jahren erlaubt das CanG folgende Handlungen im privaten Rahmen:
- Besitz von bis zu 25 Gramm getrocknetem Cannabis in der Öffentlichkeit
- Besitz von bis zu 50 Gramm getrocknetem Cannabis am Wohnsitz, siehe 50-Gramm-Grenze
- Eigenanbau von bis zu 3 Cannabispflanzen gleichzeitig am Wohnsitz, siehe Drei-Pflanzen-Regel
- Erwerb von Samen und Stecklingen aus EU-Ländern für den Eigenanbau, siehe Vermehrungsmaterial
- Teilnahme an Anbauvereinigungen (Cannabis Social Clubs) ab 1. Juli 2024
// WAS DAS CANG VERBIETET
- Kauf und Verkauf von Cannabis außerhalb von Anbauvereinigungen
- Konsum in Sichtweite von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen und Jugendeinrichtungen, siehe Präventions- und Abstandsregeln
- Konsum in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr
- Weitergabe an Minderjährige oder in deren Gegenwart
- Einfuhr von Cannabisblüten aus dem Ausland, siehe Einfuhrverbot
- Gewerblicher Handel außerhalb des gesetzlich geregelten Rahmens
Wichtig für Homegrower: Der Eigenanbau ist nur am eigenen Wohnsitz erlaubt. Die geernteten Pflanzen müssen vor Zugriff durch Kinder, Jugendliche und Dritte geschützt sein. Eine Weitergabe der Ernte ist auch an andere Erwachsene nicht erlaubt.
// WARUM DAS CANG SO STRENG GEREGELT IST
Auf den ersten Blick wirkt das CanG widersprüchlich: eine Legalisierung, die gleichzeitig mit engen Grenzen, Sicherungspflichten und Abstandsregeln verknüpft ist. Der Grund liegt im Schutzzweck des Gesetzes. Der Gesetzgeber wollte drei Ziele gleichzeitig erreichen: den Schwarzmarkt schwächen, den Jugendschutz stärken und Konsumierenden über regulierte Quellen mehr Sicherheit über Herkunft und Qualität geben. Jede einzelne Detailregelung im CanG, von der Pflanzengrenze über die Besitzmenge bis zur Sicherungspflicht, lässt sich auf eines dieser drei Ziele zurückführen. Wer diese Logik versteht, versteht auch, warum die Regeln so eng gefasst sind, wie sie es sind.
// PRAXISBEISPIELE
Beispiel 1 – Eigenanbau und Anbauvereinigung gleichzeitig: Wer selbst zuhause anbaut und zusätzlich Mitglied einer Anbauvereinigung ist, muss beide Mengen zusammenrechnen. Die 50-Gramm-Grenze am Wohnsitz gilt für die Gesamtmenge, nicht getrennt pro Bezugsquelle.
Beispiel 2 – Rückkehr aus dem Cannabis-Urlaub: Wer aus einem Land mit liberalerer Cannabispolitik zurückkehrt und dort legal erworbenes Cannabis mitbringt, verstößt trotz der Homegrow-Legalisierung gegen das Einfuhrverbot. Das CanG ändert daran nichts, die Grenze bleibt die Grenze.
Beispiel 3 – Umzug innerhalb Deutschlands: Da das CanG ein Bundesgesetz ist, gelten die materiellen Regeln (Pflanzenzahl, Besitzmenge, Sicherungspflicht) bundesweit einheitlich. Unterschiede können sich bei der Kontrollpraxis oder bei zuständigen Behörden für Anbauvereinigungen ergeben, nicht aber bei den Grundregeln für den privaten Eigenanbau.
// STRUKTUR DES CANG
Das CanG besteht aus mehreren Teilen. Der erste Teil, der seit April 2024 gilt, regelt den privaten Besitz und Eigenanbau. Der zweite Teil ermöglicht seit Juli 2024 Anbauvereinigungen. Ein geplanter dritter Teil für kommerzielle Modellprojekte war zum Zeitpunkt der Wiki-Erstellung noch in der Diskussion.
// VERHÄLTNIS ZU ANDEREN GESETZEN
Das CanG ändert das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) nicht vollständig ab. Cannabis bleibt für bestimmte Zwecke weiterhin im BtMG gelistet (z.B. medizinisches Cannabis). Das CanG schafft jedoch für den privaten Konsum und Eigenanbau einen eigenständigen Rechtsrahmen, der dem BtMG als Spezialgesetz vorgeht. Bei Überschreitungen der CanG-Grenzen greift oft die Unterscheidung zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat, die im gleichnamigen Wiki-Artikel im Detail erklärt wird.
// VERÄNDERUNGEN NACH REGIERUNGSWECHSEL
Nach dem Regierungswechsel Anfang 2025 gab es politische Diskussionen über eine mögliche Rücknahme oder Einschränkung des CanG. Der aktuelle rechtliche Stand kann sich ändern. Homegrower sollten die aktuelle Gesetzeslage regelmäßig prüfen und sich im Zweifel rechtlich beraten lassen.
// HÄUFIGE FEHLER
- Annehmen, dass alles, was im Nachbarland (z.B. Niederlande) erlaubt ist, auch beim Grenzübertritt nach Deutschland erlaubt bleibt
- Glauben, das CanG hebe das Betäubungsmittelgesetz vollständig auf, statt es nur für den privaten Bereich zu verdrängen
- Mengen aus Anbauvereinigung und Eigenanbau nicht zur persönlichen Gesamtbesitzgrenze zusammenrechnen
- Davon ausgehen, alte Verurteilungen aus der Zeit vor 2024 würden automatisch und ohne Antrag gelöscht
- Sich auf veraltete Informationen aus der Zeit vor Inkrafttreten des Gesetzes verlassen, statt aktuelle Quellen zu prüfen
Hinweis: Dieses Wiki gibt den Stand zum Zeitpunkt der Erstellung wieder. Gesetze und deren Auslegung können sich ändern. Für die aktuelle Rechtslage immer offizielle Quellen oder eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt konsultieren.
→ Gesetzestext: KCanG (Volltext) auf gesetze-im-internet.de
// HÄUFIGE FRAGEN
Seit wann gilt das CanG genau?
Der erste Teil, der privaten Besitz und Eigenanbau regelt, gilt seit dem 1. April 2024. Der zweite Teil, der Anbauvereinigungen ermöglicht, gilt seit dem 1. Juli 2024.
Ändert das CanG das Betäubungsmittelgesetz komplett?
Nein. Das CanG schafft einen eigenständigen Rechtsrahmen für den privaten Konsum und Eigenanbau, der dem BtMG als Spezialgesetz vorgeht. Cannabis bleibt für andere Zwecke, etwa medizinisches Cannabis außerhalb des privaten Rahmens, weiterhin im BtMG gelistet.
Darf ich gleichzeitig selbst anbauen und Mitglied einer Anbauvereinigung sein?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Wichtig ist aber, dass sich die über die Anbauvereinigung erhaltene Menge und die selbst angebaute beziehungsweise besessene Menge zur persönlichen Gesamtbesitzgrenze addieren.
Ist das CanG in allen Bundesländern gleich?
Das CanG ist ein Bundesgesetz und gilt bundesweit einheitlich. Unterschiede zwischen Bundesländern gibt es vor allem bei der praktischen Umsetzung, etwa bei den zuständigen Genehmigungsbehörden für Anbauvereinigungen und der Kontrollintensität.
Könnte das CanG wieder abgeschafft werden?
Nach dem Regierungswechsel Anfang 2025 gab es politische Diskussionen über eine mögliche Einschränkung oder Rücknahme des CanG. Der aktuelle rechtliche Stand kann sich ändern, weshalb Homegrower die Gesetzeslage regelmäßig prüfen sollten.