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Das Cannabis Grow‑Lexikon

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Konsumcannabisgesetz (CanG)

// KEIN RECHTSRAT · HAFTUNGSAUSSCHLUSS Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Wissensvermittlung. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und begründen kein Mandatsverhältnis. Trotz sorgfältiger Recherche können Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität nicht garantiert werden, da sich Gesetze und deren Auslegung ändern können. Für verbindliche Auskünfte zu deiner individuellen rechtlichen Situation wende dich an eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen zugelassenen Rechtsanwalt. Growmigo übernimmt keine Haftung für Handlungen, die auf Basis dieser Informationen vorgenommen werden.

RECHTGRUNDLAGENDEUTSCHLANDÜBERBLICK

Das Konsumcannabisgesetz (kurz: CanG) ist seit dem 1. April 2024 in Deutschland in Kraft und bildet die gesetzliche Grundlage für den privaten Umgang mit Cannabis durch Erwachsene. Es ist Teil der Cannabislegalisierung in zwei Schritten, die die Bundesregierung beschlossen hat. Das CanG regelt Besitz, Eigenanbau und Weitergabe von Cannabis für Volljährige und schafft damit erstmals einen legalen Rahmen für den privaten Homegrow in Deutschland. Auf dieser Seite findest du den Überblick, der als Ausgangspunkt für die detaillierteren Wiki-Artikel zu einzelnen Regelungen dient.

// WAS DAS CANG ERLAUBT

Für Personen ab 18 Jahren erlaubt das CanG folgende Handlungen im privaten Rahmen:

// WAS DAS CANG VERBIETET

Wichtig für Homegrower: Der Eigenanbau ist nur am eigenen Wohnsitz erlaubt. Die geernteten Pflanzen müssen vor Zugriff durch Kinder, Jugendliche und Dritte geschützt sein. Eine Weitergabe der Ernte ist auch an andere Erwachsene nicht erlaubt.

// WARUM DAS CANG SO STRENG GEREGELT IST

Auf den ersten Blick wirkt das CanG widersprüchlich: eine Legalisierung, die gleichzeitig mit engen Grenzen, Sicherungspflichten und Abstandsregeln verknüpft ist. Der Grund liegt im Schutzzweck des Gesetzes. Der Gesetzgeber wollte drei Ziele gleichzeitig erreichen: den Schwarzmarkt schwächen, den Jugendschutz stärken und Konsumierenden über regulierte Quellen mehr Sicherheit über Herkunft und Qualität geben. Jede einzelne Detailregelung im CanG, von der Pflanzengrenze über die Besitzmenge bis zur Sicherungspflicht, lässt sich auf eines dieser drei Ziele zurückführen. Wer diese Logik versteht, versteht auch, warum die Regeln so eng gefasst sind, wie sie es sind.

// PRAXISBEISPIELE

Beispiel 1 – Eigenanbau und Anbauvereinigung gleichzeitig: Wer selbst zuhause anbaut und zusätzlich Mitglied einer Anbauvereinigung ist, muss beide Mengen zusammenrechnen. Die 50-Gramm-Grenze am Wohnsitz gilt für die Gesamtmenge, nicht getrennt pro Bezugsquelle.

Beispiel 2 – Rückkehr aus dem Cannabis-Urlaub: Wer aus einem Land mit liberalerer Cannabispolitik zurückkehrt und dort legal erworbenes Cannabis mitbringt, verstößt trotz der Homegrow-Legalisierung gegen das Einfuhrverbot. Das CanG ändert daran nichts, die Grenze bleibt die Grenze.

Beispiel 3 – Umzug innerhalb Deutschlands: Da das CanG ein Bundesgesetz ist, gelten die materiellen Regeln (Pflanzenzahl, Besitzmenge, Sicherungspflicht) bundesweit einheitlich. Unterschiede können sich bei der Kontrollpraxis oder bei zuständigen Behörden für Anbauvereinigungen ergeben, nicht aber bei den Grundregeln für den privaten Eigenanbau.

// STRUKTUR DES CANG

Das CanG besteht aus mehreren Teilen. Der erste Teil, der seit April 2024 gilt, regelt den privaten Besitz und Eigenanbau. Der zweite Teil ermöglicht seit Juli 2024 Anbauvereinigungen. Ein geplanter dritter Teil für kommerzielle Modellprojekte war zum Zeitpunkt der Wiki-Erstellung noch in der Diskussion.

// VERHÄLTNIS ZU ANDEREN GESETZEN

Das CanG ändert das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) nicht vollständig ab. Cannabis bleibt für bestimmte Zwecke weiterhin im BtMG gelistet (z.B. medizinisches Cannabis). Das CanG schafft jedoch für den privaten Konsum und Eigenanbau einen eigenständigen Rechtsrahmen, der dem BtMG als Spezialgesetz vorgeht. Bei Überschreitungen der CanG-Grenzen greift oft die Unterscheidung zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat, die im gleichnamigen Wiki-Artikel im Detail erklärt wird.

// VERÄNDERUNGEN NACH REGIERUNGSWECHSEL

Nach dem Regierungswechsel Anfang 2025 gab es politische Diskussionen über eine mögliche Rücknahme oder Einschränkung des CanG. Der aktuelle rechtliche Stand kann sich ändern. Homegrower sollten die aktuelle Gesetzeslage regelmäßig prüfen und sich im Zweifel rechtlich beraten lassen.

// HÄUFIGE FEHLER

Hinweis: Dieses Wiki gibt den Stand zum Zeitpunkt der Erstellung wieder. Gesetze und deren Auslegung können sich ändern. Für die aktuelle Rechtslage immer offizielle Quellen oder eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt konsultieren.

→ Gesetzestext: KCanG (Volltext) auf gesetze-im-internet.de

// HÄUFIGE FRAGEN

Seit wann gilt das CanG genau?

Der erste Teil, der privaten Besitz und Eigenanbau regelt, gilt seit dem 1. April 2024. Der zweite Teil, der Anbauvereinigungen ermöglicht, gilt seit dem 1. Juli 2024.

Ändert das CanG das Betäubungsmittelgesetz komplett?

Nein. Das CanG schafft einen eigenständigen Rechtsrahmen für den privaten Konsum und Eigenanbau, der dem BtMG als Spezialgesetz vorgeht. Cannabis bleibt für andere Zwecke, etwa medizinisches Cannabis außerhalb des privaten Rahmens, weiterhin im BtMG gelistet.

Darf ich gleichzeitig selbst anbauen und Mitglied einer Anbauvereinigung sein?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Wichtig ist aber, dass sich die über die Anbauvereinigung erhaltene Menge und die selbst angebaute beziehungsweise besessene Menge zur persönlichen Gesamtbesitzgrenze addieren.

Ist das CanG in allen Bundesländern gleich?

Das CanG ist ein Bundesgesetz und gilt bundesweit einheitlich. Unterschiede zwischen Bundesländern gibt es vor allem bei der praktischen Umsetzung, etwa bei den zuständigen Genehmigungsbehörden für Anbauvereinigungen und der Kontrollintensität.

Könnte das CanG wieder abgeschafft werden?

Nach dem Regierungswechsel Anfang 2025 gab es politische Diskussionen über eine mögliche Einschränkung oder Rücknahme des CanG. Der aktuelle rechtliche Stand kann sich ändern, weshalb Homegrower die Gesetzeslage regelmäßig prüfen sollten.