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Das Cannabis Grow‑Lexikon

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50-Gramm-Grenze

// KEIN RECHTSRAT · HAFTUNGSAUSSCHLUSS Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Wissensvermittlung. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und begründen kein Mandatsverhältnis. Trotz sorgfältiger Recherche können Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität nicht garantiert werden, da sich Gesetze und deren Auslegung ändern können. Für verbindliche Auskünfte zu deiner individuellen rechtlichen Situation wende dich an eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen zugelassenen Rechtsanwalt. Growmigo übernimmt keine Haftung für Handlungen, die auf Basis dieser Informationen vorgenommen werden.

RECHTBESITZDEUTSCHLAND

Das Konsumcannabisgesetz (CanG) erlaubt volljährigen Personen den Besitz von bis zu 50 Gramm getrocknetem Cannabis am eigenen Wohnsitz. In der Öffentlichkeit gilt eine niedrigere Grenze von 25 Gramm. Beide Grenzen beziehen sich auf das Nettogewicht des getrockneten Materials.

// WAS UNTER DIE GRENZE FÄLLT

Wohnsitz vs. Öffentlichkeit: Zuhause bis zu 50 g. In der Öffentlichkeit unterwegs nur bis zu 25 g. Wer mit mehr als 25 g außer Haus geht, macht sich strafbar, auch wenn die Gesamtmenge zuhause unter 50 g liegt.

// ERNTE UND DIE 50-GRAMM-GRENZE

Für Homegrower ist die 50-Gramm-Grenze besonders relevant, da eine einzige Ernte schnell mehr als 50 Gramm liefern kann. Das Gesetz enthält keine explizite Ausnahme für frisch geerntetes Material. Wer mehr als 50 Gramm erntet, muss die überschüssige Menge vernichten oder anderweitig legal beseitigen. Eine Weitergabe an andere Erwachsene ist nach aktuellem Recht nicht erlaubt.

// FRISCHES VS. GETROCKNETES CANNABIS

Die Grenze gilt für getrocknetes Cannabis. Frisch geerntetes Cannabis enthält 75–80% Wasser und ist damit deutlich schwerer. Nach der Trocknung verliert es den Großteil seines Gewichts. Ein frisch geernteter Ast mit 200 Gramm wird nach der Trocknung auf etwa 40–50 Gramm reduziert. Das genaue Verhältnis hängt von Sorte, Trocknungsgrad und Substrat ab.

// ERNTEGEWICHT UND PLANUNG

Wer 3 Pflanzen anbaut, sollte das mögliche Erntegewicht im Blick haben. Bei ertragreichen Sorten kann eine einzelne Pflanze unter optimalen Bedingungen mehr als 50 Gramm liefern. Hier empfiehlt sich eine realistische Einschätzung des Erntevolumens bereits bei der Sortenwahl und eine bewusste Planung der Anbaugröße im Verhältnis zur gesetzlichen Grenze.

// BEI ÜBERSCHREITUNG

Eine Überschreitung der 50-Gramm-Grenze am Wohnsitz ist eine Ordnungswidrigkeit, sofern sie geringfügig ist (bis ca. 60 Gramm). Bei größeren Mengen oder Hinweisen auf Handelsabsicht kann das Verhalten strafrechtlich relevant werden. Die genaue Bewertung liegt beim jeweiligen Strafverfolgungsorgan und Gericht.

Hinweis: Die Grenzen und deren Auslegung können sich durch Gesetzesänderungen oder neue Gerichtsurteile verschieben. Für deine individuelle Situation empfehlen wir rechtliche Beratung.