Trotz der Teillegalisierung durch das Konsumcannabisgesetz (CanG) gilt in Deutschland ein umfassendes Einfuhrverbot für Cannabisblüten und Cannabisprodukte aus dem Ausland. Das betrifft sowohl die Einreise aus EU-Ländern als auch aus Drittstaaten. Eine Ausnahme gibt es für Samen aus EU-Mitgliedstaaten.
// WAS VERBOTEN IST
- Einfuhr von Cannabisblüten aus dem Ausland in jeder Menge
- Einfuhr von Haschisch, Extrakten, Ölen oder anderen Cannabisprodukten
- Mitnahme von Cannabis aus Urlaub in Ländern, wo Konsum legal ist (z.B. Niederlande, bestimmte US-Bundesstaaten)
- Einfuhr von Stecklingen aus dem Ausland
Klar und deutlich: Wer aus den Niederlanden, Spanien, Portugal oder einem anderen Land mit liberalerer Cannabispolitik zurückreist und Cannabis mitbringt, begeht eine Straftat. Das CanG ändert daran nichts. Die Grenze ist die Grenze.
// WAS ERLAUBT IST: SAMEN AUS EU-LÄNDERN
Eine wichtige Ausnahme bilden Cannabissamen aus EU-Mitgliedstaaten. Diese dürfen für den privaten Eigenanbau nach Deutschland eingeführt werden. Viele europäische Saatgutanbieter, vor allem aus den Niederlanden und Spanien, verkaufen Samen legal als Sammelrarität. Der Versand in kleinen Mengen für den privaten Gebrauch ist nach CanG grundsätzlich zulässig.
// WARUM DAS EINFUHRVERBOT GILT
Das Einfuhrverbot ergibt sich aus dem Zusammenspiel mehrerer Rechtsgebiete. Cannabis bleibt nach EU-Recht und internationalem Drogenrecht (UN-Suchtmittelübereinkommen) eine kontrollierte Substanz. Deutschland hat durch das CanG intern einen liberaleren Rahmen geschaffen, ist aber international weiterhin an Verbote gebunden. Eine einseitige Freigabe der Einfuhr wäre mit internationalen Verpflichtungen nicht vereinbar.
// RISIKEN BEIM REISEN
Wer mit Cannabis im Gepäck die deutsche Grenze überquert, riskiert:
- Strafanzeige wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln
- Beschlagnahmung des gesamten Reisegepäcks
- Vorübergehende Festnahme und Verhör
- Eintrag im Strafregister
// GILT AUCH FÜR MEDIZINISCHES CANNABIS?
Für Patienten mit einer deutschen Verschreibung für medizinisches Cannabis gibt es unter bestimmten Bedingungen Ausnahmeregelungen für Reisen innerhalb der EU. Diese gelten jedoch nicht für privat angebautes Cannabis und erfordern spezifische Dokumente. Die genauen Regelungen sind komplex und sollten im Einzelfall mit dem behandelnden Arzt und ggf. einem Rechtsbeistand besprochen werden.