Das Konsumcannabisgesetz (kurz: CanG) ist seit dem 1. April 2024 in Deutschland in Kraft und bildet die gesetzliche Grundlage für den privaten Umgang mit Cannabis durch Erwachsene. Es ist Teil der Cannabislegalisierung in zwei Schritten, die die Bundesregierung beschlossen hat. Das CanG regelt Besitz, Eigenanbau und Weitergabe von Cannabis für Volljährige und schafft damit erstmals einen legalen Rahmen für den privaten Homegrow in Deutschland.
// WAS DAS CANG ERLAUBT
Für Personen ab 18 Jahren erlaubt das CanG folgende Handlungen im privaten Rahmen:
- Besitz von bis zu 25 Gramm getrocknetem Cannabis in der Öffentlichkeit
- Besitz von bis zu 50 Gramm getrocknetem Cannabis am Wohnsitz
- Eigenanbau von bis zu 3 Cannabispflanzen gleichzeitig am Wohnsitz
- Erwerb von Samen und Stecklingen aus EU-Ländern für den Eigenanbau
- Teilnahme an Anbauvereinigungen (Cannabis Social Clubs) ab 1. Juli 2024
// WAS DAS CANG VERBIETET
- Kauf und Verkauf von Cannabis außerhalb von Anbauvereinigungen
- Konsum in Sichtweite von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen und Jugendeinrichtungen (100-Meter-Zone)
- Konsum in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr
- Weitergabe an Minderjährige oder in deren Gegenwart
- Einfuhr von Cannabisblüten aus dem Ausland
- Gewerblicher Handel außerhalb des gesetzlich geregelten Rahmens
Wichtig für Homegrower: Der Eigenanbau ist nur am eigenen Wohnsitz erlaubt. Die geernteten Pflanzen müssen vor Zugriff durch Kinder, Jugendliche und Dritte geschützt sein. Eine Weitergabe der Ernte ist auch an andere Erwachsene nicht erlaubt.
// STRUKTUR DES CANG
Das CanG besteht aus mehreren Teilen. Der erste Teil, der seit April 2024 gilt, regelt den privaten Besitz und Eigenanbau. Der zweite Teil ermöglicht seit Juli 2024 Anbauvereinigungen. Ein geplanter dritter Teil für kommerzielle Modellprojekte war zum Zeitpunkt der Wiki-Erstellung noch in der Diskussion.
// VERHÄLTNIS ZU ANDEREN GESETZEN
Das CanG ändert das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) nicht vollständig ab. Cannabis bleibt für bestimmte Zwecke weiterhin im BtMG gelistet (z.B. medizinisches Cannabis). Das CanG schafft jedoch für den privaten Konsum und Eigenanbau einen eigenständigen Rechtsrahmen, der dem BtMG als Spezialgesetz vorgeht.
// VERÄNDERUNGEN NACH REGIERUNGSWECHSEL
Nach dem Regierungswechsel Anfang 2025 gab es politische Diskussionen über eine mögliche Rücknahme oder Einschränkung des CanG. Der aktuelle rechtliche Stand kann sich ändern. Homegrower sollten die aktuelle Gesetzeslage regelmäßig prüfen und sich im Zweifel rechtlich beraten lassen.
Hinweis: Dieses Wiki gibt den Stand zum Zeitpunkt der Erstellung wieder. Gesetze und deren Auslegung können sich ändern. Für die aktuelle Rechtslage immer offizielle Quellen oder eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt konsultieren.