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Das Cannabis Grow‑Lexikon

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Drei-Pflanzen-Regel

// KEIN RECHTSRAT · HAFTUNGSAUSSCHLUSS Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Wissensvermittlung. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und begründen kein Mandatsverhältnis. Trotz sorgfältiger Recherche können Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität nicht garantiert werden, da sich Gesetze und deren Auslegung ändern können. Für verbindliche Auskünfte zu deiner individuellen rechtlichen Situation wende dich an eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen zugelassenen Rechtsanwalt. Growmigo übernimmt keine Haftung für Handlungen, die auf Basis dieser Informationen vorgenommen werden.

RECHTEIGENANBAUDEUTSCHLAND

Die Drei-Pflanzen-Regel ist eine der zentralen Regelungen im Konsumcannabisgesetz (CanG). Sie legt fest, dass volljährige Personen am eigenen Wohnsitz gleichzeitig bis zu 3 Cannabispflanzen anbauen dürfen. Die Grenze gilt pro Person, nicht pro Haushalt.

// WAS ALS "GLEICHZEITIG ANGEBAUT" GILT

Das Gesetz spricht von "gleichzeitig angebauten" Pflanzen. Das bedeutet: Alle Pflanzen, die sich zum selben Zeitpunkt in Kultur befinden, egal ob in der Keimung, Vegetationsphase oder Blüte. Eine Pflanze gilt als angebaut, sobald sie aus dem Samen gekeimt ist und gepflegt wird. Samen, die noch nicht gekeimt sind, zählen nicht als Pflanzen.

Praktisch: Du kannst gleichzeitig 1 Pflanze in der Veg und 2 in der Blüte haben. Das sind 3 Pflanzen. Eine vierte dazu pflanzen wäre eine Überschreitung, auch wenn eine davon noch sehr klein ist.

// PRO PERSON, NICHT PRO HAUSHALT

Die Drei-Pflanzen-Regel gilt pro volljähriger Person. Wohnen zwei volljährige Personen zusammen, darf jede von ihnen 3 Pflanzen anbauen. Die Pflanzen müssen dabei eindeutig einer Person zugeordnet werden können. In der Praxis ist das ohne klare Dokumentation schwierig nachzuweisen, weshalb viele Experten empfehlen, in Mehrpersonenhaushalten die Pflanzen räumlich zu trennen oder zumindest beschriften zu können.

// WELCHE PFLANZEN ZÄHLEN?

// WAS BEI ÜBERSCHREITUNG DROHT

Bei leichter Überschreitung (4. Pflanze) handelt es sich in der Regel um eine Ordnungswidrigkeit. Ab einem gewissen Ausmaß kann die Überschreitung strafrechtlich relevant werden. Die genaue Einstufung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, weshalb eine Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt bei Unsicherheiten empfohlen wird.

// KEIMUNG UND VORRAT

Samen aus EU-Ländern dürfen für den Eigenanbau erworben und besessen werden. Sie zählen nicht zur Drei-Pflanzen-Grenze, solange sie nicht gekeimt sind. Wer voraus plant und Samen lagert, bewegt sich damit in einem legalen Bereich, sofern keine gewerbliche Absicht vorliegt.

Hinweis: Die genaue Auslegung der Drei-Pflanzen-Regel kann je nach Bundesland und Behörde variieren. Im Zweifel rechtlichen Rat einholen.