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Cannabis in der Mietwohnung

RECHTLICHESMIETRECHTWOHNUNGDEUTSCHLAND

Seit dem 1. April 2024 erlaubt das Konsumcannabisgesetz Erwachsenen den Anbau von bis zu drei Pflanzen am Wohnsitz. Was strafrechtlich erlaubt ist, muss mietrechtlich aber nicht automatisch unproblematisch sein. Das sind zwei getrennte Ebenen, und genau daran scheitern die meisten Missverständnisse.

// ZWEI EBENEN, ZWEI FRAGEN

Die erste Frage lautet: Ist der Anbau erlaubt? Die beantwortet das KCanG, und die Antwort ist innerhalb der bekannten Grenzen ja.

Die zweite Frage lautet: Ist der Anbau vom Mietvertrag gedeckt? Die beantwortet das Mietrecht, und dort geht es um den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung nach § 535 BGB. Maßgeblich ist, ob die Nutzung über das hinausgeht, was in einer Wohnung üblich ist, und ob sie die Mietsache oder andere Bewohner beeinträchtigt.

Der entscheidende Satz: Mietrechtlich geht es fast nie um die Pflanze selbst, sondern um die Begleitumstände. Drei Pflanzen auf der Fensterbank sind etwas anderes als ein Zelt mit starker Beleuchtung, Abluftschläuchen, dauerhaft erhöhter Luftfeuchtigkeit und einem Eingriff in die Elektroinstallation.

// KANN DER VERMIETER DEN ANBAU PAUSCHAL VERBIETEN?

Nach überwiegender Einschätzung nicht ohne Weiteres. Ein Verbot, das sich auf einen gesetzlich erlaubten und im üblichen Rahmen ausgeübten Gebrauch bezieht, greift in den vertragsgemäßen Gebrauch ein und ist deshalb angreifbar. Eine Klausel im Mietvertrag kann unwirksam sein, ohne dass die Mieterin oder der Mieter das auf den ersten Blick erkennt.

Belastbare höchstrichterliche Entscheidungen zu dieser Frage gibt es allerdings noch kaum. Das Gesetz ist vergleichsweise jung, und die Gerichte arbeiten die Fälle erst nach und nach auf. Wer eine entsprechende Klausel im Vertrag hat, sollte sich deshalb nicht auf die eigene Einschätzung verlassen, sondern Rat einholen, bevor es zum Streit kommt.

// WAS DAS MIETVERHÄLTNIS WIRKLICH GEFÄHRDET

Die praktischen Risiken liegen anderswo. Sie sind bekannt, vermeidbar und führen bei Nachlässigkeit schnell zu Abmahnung oder Kündigung.

RisikoWorum es geht
FeuchtigkeitPflanzen verdunsten Wasser. Ohne ausreichende Lüftung entsteht Schimmel an Wänden. Für den Schaden haftet, wer ihn verursacht hat
GeruchDringt Geruch ins Treppenhaus oder zu Nachbarn, wird aus der Privatsache ein Konflikt. Siehe Geruch und Nachbarschaft
ElektrikEingriffe in die Hausinstallation, überlastete Stromkreise und provisorische Verkabelung sind Brandrisiko und Vertragsverstoß
Bauliche ÄnderungenWanddurchbrüche für Abluft, Bohrungen für Halterungen und Eingriffe an Fenstern brauchen die Zustimmung des Vermieters
LärmEin Abluftventilator, der nachts läuft, kann die Hausordnung verletzen
Überschreitung des KCanGMehr Pflanzen als erlaubt oder erkennbar gewerblicher Anbau ist ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung

Schimmel ist das teuerste Risiko. Entsteht durch erhöhte Luftfeuchtigkeit ein Schaden an der Bausubstanz, haftet die Mieterin oder der Mieter für die Beseitigung. Das kann schnell teurer werden als die gesamte Ausstattung des Grows. Eine funktionierende Abluftführung und ein Blick auf das Hygrometer sind hier nicht nur Anbautechnik, sondern Schadensvorsorge.

// GEWERBLICHER ANBAU: DIE KLARE GRENZE

Anbau in einem Umfang, der über den erlaubten Eigenbedarf hinausgeht, war schon vor der Teillegalisierung ein anerkannter Kündigungsgrund und ist es geblieben. Daran hat das KCanG nichts geändert. Wer die Wohnung erkennbar zur Produktion nutzt, verletzt den Mietzweck erheblich, und die fristlose Kündigung nach § 543 BGB steht im Raum.

// DARF DER VERMIETER NACHSEHEN?

Nein, nicht ohne Weiteres. Die Wohnung ist durch Artikel 13 des Grundgesetzes geschützt. Ein Betreten ohne Zustimmung ist unzulässig, auch dem Eigentümer steht kein allgemeines Kontrollrecht zu. Ein Besichtigungsrecht besteht nur bei konkretem, sachlichem Anlass und mit angemessener Vorankündigung.

Umgekehrt gilt: Wer Geruch, Feuchtigkeit oder Lärm nach außen dringen lässt, liefert den Anlass gleich mit. Die Sicherungspflicht aus dem KCanG und die mietrechtliche Rücksichtnahme zeigen hier in dieselbe Richtung.

// BALKON UND GARTEN

Der Anbau auf dem eigenen Balkon ist grundsätzlich möglich. Zu beachten sind dabei drei Dinge: Die Pflanzen müssen nach dem KCanG vor dem Zugriff Dritter, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, geschützt sein. Sie dürfen Nachbarn nicht unzumutbar beeinträchtigen. Und bei gemeinschaftlich genutzten Flächen gelten zusätzlich Hausordnung und, in Eigentümergemeinschaften, die Beschlüsse der Gemeinschaft.

Ein blickdichter Sichtschutz löst meist mehrere Probleme auf einmal: Er erfüllt den Sicherungsgedanken, verhindert Diskussionen und vermeidet, dass der Anbau überhaupt zum Thema wird.

// RAUCHEN IN DER WOHNUNG

Das ist eine eigene Frage. Rauchen in der Wohnung gehört nach der Rechtsprechung grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch, findet seine Grenze aber dort, wo andere Bewohner unzumutbar beeinträchtigt werden oder die Wohnung über das übliche Maß hinaus Schaden nimmt. Für Cannabis gilt dabei nichts grundsätzlich anderes als für Tabak, der intensivere Geruch macht Konflikte in der Praxis aber wahrscheinlicher.

// PRAKTISCHE EMPFEHLUNGEN

Hinweis: Dieses Wiki gibt den Stand zum Zeitpunkt der Erstellung wieder. Gesetze und deren Auslegung können sich ändern. Für die aktuelle Rechtslage immer offizielle Quellen oder eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt konsultieren.

→ Gesetzestexte: § 535 BGB, § 543 BGB, § 9 KCanG auf gesetze-im-internet.de

// HÄUFIGE FRAGEN

Darf mein Vermieter den Cannabis-Anbau in der Wohnung verbieten?

Nach überwiegender Einschätzung nicht pauschal, solange der Anbau sich im gesetzlich erlaubten Rahmen hält und die Wohnung nicht beeinträchtigt. Eine entsprechende Klausel im Mietvertrag kann unwirksam sein. Belastbare höchstrichterliche Entscheidungen fehlen bislang, deshalb ist im Streitfall anwaltlicher Rat sinnvoll.

Kann mir wegen Cannabis-Anbau gekündigt werden?

Wegen des erlaubten Eigenanbaus allein in der Regel nicht. Kündigungsrelevant werden die Begleitumstände: Schimmel durch erhöhte Luftfeuchtigkeit, Geruchsbelästigung, Eingriffe in die Elektrik, unerlaubte bauliche Veränderungen. Erkennbar gewerblicher Anbau ist ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung.

Wer haftet für Schimmel durch den Grow?

Wer ihn verursacht hat. Entsteht durch die erhöhte Luftfeuchtigkeit ein Schaden an der Bausubstanz, trägt die Mieterin oder der Mieter die Kosten der Beseitigung. Eine funktionierende Abluftführung und regelmäßige Kontrolle der Luftfeuchtigkeit sind deshalb auch finanziell wichtig.

Darf der Vermieter meine Wohnung kontrollieren?

Nein, nicht ohne Weiteres. Die Wohnung ist durch Artikel 13 Grundgesetz geschützt, ein allgemeines Kontrollrecht besteht nicht. Ein Besichtigungsrecht gibt es nur bei konkretem sachlichem Anlass und mit angemessener Vorankündigung.

Darf ich auf dem Balkon anbauen?

Grundsätzlich ja. Die Pflanzen müssen nach dem KCanG vor dem Zugriff Dritter geschützt sein, insbesondere vor Kindern und Jugendlichen, und dürfen Nachbarn nicht unzumutbar beeinträchtigen. Bei gemeinschaftlich genutzten Flächen gelten zusätzlich Hausordnung und Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft. Ein blickdichter Sichtschutz löst meist mehrere Fragen auf einmal.

Gilt für das Rauchen in der Wohnung etwas anderes?

Rauchen in der Wohnung gehört nach der Rechtsprechung grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch, findet seine Grenze aber bei unzumutbarer Beeinträchtigung anderer Bewohner oder übermäßiger Abnutzung der Wohnung. Für Cannabis gilt nichts grundsätzlich anderes als für Tabak, der intensivere Geruch macht Konflikte aber wahrscheinlicher.

// PASSENDES WERKZEUG

Feuchtigkeit und Geruch sind die beiden mietrechtlichen Risiken, und beide hängen an der Abluft. Der Abluft-Rechner zeigt, wie viel Leistung dein Zelt tatsächlich braucht.

> Abluft-Rechner öffnen

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