Der Eigenanbau ist seit April 2024 in engen Grenzen erlaubt, das Fahren unter Cannabiseinfluss bleibt es nicht. Seit dem 22. August 2024 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Wirkungsgrenzwert von 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum. Er steht in § 24a Absatz 1a des Straßenverkehrsgesetzes und ersetzt den zuvor von der Rechtsprechung herangezogenen analytischen Wert von 1,0 ng/ml.
// DER GRENZWERT UND SEINE FOLGEN
Wer mit einem Wert ab 3,5 ng/ml THC im Blutserum am Steuer angetroffen wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Ausfallerscheinungen sind dafür nicht nötig, der Messwert allein genügt.
| Fall | Regelfolge |
|---|---|
| Erster Verstoß | 500 Euro Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte |
| Zweiter Verstoß | 1.000 Euro Bußgeld, 3 Monate Fahrverbot |
| Dritter Verstoß | 1.500 Euro Bußgeld, 3 Monate Fahrverbot |
| Zusätzlich Alkohol | 1.000 Euro Bußgeld beim ersten Verstoß |
Die Werte sind Regelsätze. Im Einzelfall kann die Behörde abweichen, etwa bei Voreintragungen oder besonderen Umständen.
Alkohol und Cannabis vertragen sich rechtlich nicht. Mit dem neuen Grenzwert wurde zugleich ein Alkoholverbot für alle eingeführt, die unter Cannabiseinfluss fahren. Wer THC im Blut hat, darf also keinen Tropfen Alkohol getrunken haben. Die sonst geltende 0,5-Promille-Grenze hilft in dieser Konstellation nicht weiter.
// FAHRANFÄNGER UND UNTER 21-JÄHRIGE
Für sie gilt der Grenzwert von 3,5 ng/ml nicht. § 24c StVG, der bisher das Alkoholverbot für Fahranfänger regelte, wurde um Cannabis erweitert. In der zweijährigen Probezeit und vor Vollendung des 21. Lebensjahres gilt damit ein eigenständiges Cannabisverbot am Steuer.
Praktisch bedeutet das eine deutlich niedrigere Schwelle: Hier bleibt der von der Rechtsprechung entwickelte analytische Wert von 1,0 ng/ml maßgeblich. Eine Ausnahme besteht nur, wenn THC bestimmungsgemäß als ärztlich verordnetes Arzneimittel eingenommen wurde.
// WANN ES EINE STRAFTAT WIRD
Der Grenzwert von 3,5 ng/ml betrifft nur den Ordnungswidrigkeitenbereich. Davon unabhängig gilt § 316 StGB, die Trunkenheit im Verkehr. Dort gibt es für Cannabis keinen festen Grenzwert.
Entscheidend ist die Fahruntüchtigkeit, die sich aus dem Gesamtbild ergibt: Schlangenlinien, verzögerte Reaktion, Ausfallerscheinungen beim Test vor Ort. Kommen solche Anzeichen zu einem positiven Befund hinzu, kann eine Straftat vorliegen, und zwar auch unterhalb von 3,5 ng/ml. Die Folgen sind dann Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist. Kommt es zu einer Gefährdung oder einem Unfall, greift § 315c StGB mit noch weiter reichenden Folgen.
// WIE LANGE IST THC NACHWEISBAR?
Diese Frage lässt sich nicht seriös mit einer Zahl beantworten, und genau darin liegt das Risiko. Der Abbau hängt von Konsummenge, Wirkstoffgehalt, Konsumform, Häufigkeit, Körperfettanteil und Stoffwechsel ab. Bei gelegentlichem Konsum fällt der aktive THC-Wert im Blutserum meist innerhalb einiger Stunden unter den Grenzwert. Bei regelmäßigem Konsum kann er deutlich länger messbar bleiben, weil sich THC im Fettgewebe anreichert und von dort langsam wieder abgegeben wird.
Wichtig ist die Unterscheidung zweier Werte. Gemessen und rechtlich bewertet wird THC, der psychoaktive Wirkstoff. Daneben gibt es THC-COOH, ein Abbauprodukt ohne berauschende Wirkung, das sehr viel länger nachweisbar bleibt. Ein erhöhter COOH-Wert allein erfüllt den Bußgeldtatbestand nicht, kann aber bei der Fahrerlaubnisbehörde Fragen zum Konsumverhalten aufwerfen.
Growmigo hat dafür einen eigenen Rechner. Der THC-Abbau-Rechner schätzt anhand von Konsumverhalten und Körperdaten den ungefähren Verlauf. Er liefert eine Orientierung und keine Rechtssicherheit. Ein Rechenergebnis ist kein Nachweis der Fahrtüchtigkeit und vor Gericht nichts wert.
// FAHRERLAUBNIS UND MPU
Neben Bußgeld und Fahrverbot steht ein zweites Verfahren: die Fahreignungsprüfung durch die Fahrerlaubnisbehörde. Sie läuft unabhängig vom Bußgeldverfahren und kann zur Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung führen, umgangssprachlich MPU.
Anlass dafür können wiederholte Verstöße sein, sehr hohe Messwerte oder Hinweise auf einen Konsum, der sich nicht vom Fahren trennen lässt. Die Fahrerlaubnis kann dabei auch dann entzogen werden, wenn das Bußgeldverfahren selbst glimpflich ausgeht.
// WAS DAS FÜR HOMEGROWER BEDEUTET
Der eigene Anbau ändert an all dem nichts. Wer legal drei Pflanzen zieht und legal besitzt, unterliegt am Steuer denselben Regeln wie jeder andere. Zwei praktische Punkte kommen hinzu:
- Transport. Eigenes Cannabis im Auto mitzuführen ist im Rahmen der erlaubten Mengen zulässig, sagt aber nichts über die Fahrtüchtigkeit aus. Die beiden Fragen werden getrennt beurteilt.
- Selbsteinschätzung trügt. Das subjektive Gefühl, wieder klar zu sein, korreliert schlecht mit dem tatsächlichen Blutwert. Im Zweifel gilt dasselbe wie beim Alkohol: Fahrzeug stehen lassen.
Hinweis: Dieses Wiki gibt den Stand zum Zeitpunkt der Erstellung wieder. Gesetze und deren Auslegung können sich ändern. Für die aktuelle Rechtslage immer offizielle Quellen oder eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt konsultieren.
→ Gesetzestexte: § 24a StVG, § 24c StVG, § 316 StGB auf gesetze-im-internet.de
// HÄUFIGE FRAGEN
Wie hoch ist der THC-Grenzwert im Straßenverkehr?
Seit dem 22. August 2024 gilt ein Wirkungsgrenzwert von 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum, geregelt in § 24a Absatz 1a StVG. Er ersetzt den zuvor von der Rechtsprechung herangezogenen analytischen Wert von 1,0 ng/ml.
Was droht beim ersten Verstoß?
Als Regelfolge 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte im Fahreignungsregister. Beim zweiten Verstoß steigen die Sätze auf 1.000 Euro und drei Monate Fahrverbot. Kommt Alkohol hinzu, sind schon beim ersten Verstoß 1.000 Euro vorgesehen.
Gilt der Grenzwert auch für Fahranfänger?
Nein. In der zweijährigen Probezeit und vor Vollendung des 21. Lebensjahres gilt nach § 24c StVG ein eigenständiges Cannabisverbot am Steuer. Dort bleibt der deutlich niedrigere analytische Wert von 1,0 ng/ml maßgeblich. Eine Ausnahme besteht nur bei ärztlich verordneter Einnahme.
Darf ich Alkohol trinken, wenn ich unter dem THC-Grenzwert liege?
Nein. Mit dem neuen Grenzwert wurde ein Alkoholverbot für alle eingeführt, die unter Cannabiseinfluss fahren. Wer THC im Blut hat, darf keinen Alkohol getrunken haben. Die sonst geltende 0,5-Promille-Grenze greift in dieser Konstellation nicht.
Wie lange ist THC nach dem Konsum nachweisbar?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Bei gelegentlichem Konsum fällt der aktive THC-Wert im Blutserum meist innerhalb einiger Stunden unter den Grenzwert, bei regelmäßigem Konsum kann er deutlich länger messbar bleiben. Das Abbauprodukt THC-COOH ist sehr viel länger nachweisbar, erfüllt aber für sich genommen keinen Bußgeldtatbestand.
Kann ich trotz Einhaltung des Grenzwerts bestraft werden?
Ja. Der Grenzwert betrifft nur den Ordnungswidrigkeitenbereich. Zeigt jemand Ausfallerscheinungen und ist fahruntüchtig, kann nach § 316 StGB eine Straftat vorliegen, auch unterhalb von 3,5 ng/ml. Die Folgen sind dann Geld- oder Freiheitsstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist.